Stellungnahmen
Der Inklusionsrat muss vor allen politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderung betreffen, gehört werden (Anhörung Träger öffentlicher Belange nach §4 BauGB).
Der Inklusionsrat muss vor allen politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderung betreffen, gehört werden (Anhörung Träger öffentlicher Belange nach §4 BauGB).