Anträge

Der Inklusionsrat vertritt die besonderen Interessen der von Menschen mit Behinderung und setzt sich für deren Belange ein. Zu den Aufgaben des Inklusionsrates gehören insbesondere beratende Stellungnahmen, Empfehlungen für die Räte und deren Ausschüsse in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderung betreffen. Es ist auch die Aufgabe des Inklusionsrates, dem Bürgermeister, der Bürgermeisterin, Vorschläge zu machen und Ihn bzw, Sie zu beraten. Dem Vorsitzenden des Inklusionrates kommt dabei die Übermittlungsaufgabe gegenüber dem Bürgermeister, der Bürgermeisterin zu.