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Satzung

Richtlinie für die Arbeit und Tätigkeit des Inklusionsrats der Stadt Rinteln

 

Die Arbeit und Tätigkeit des Inklusionsrats der Stadt Rinteln wird durch die vom Rat der Stadt Rinteln am 22.09.2022 beschlossenen Satzung geregelt. 
 

Der Inklusionsrat muss sich laut dieser Satzung eine Geschäftsordnung geben. Die aktuelle Fassung wurde am 11.04.2022 beschlossen.


Der Inklusionsrat besteht aus 7 Mitgliedern und wird alle fünf Jahre in einer Wahlversammlung gewählt, zu der die Stadt Vereine und Gruppen einlädt, die sich um Menschen mit Behinderungen kümmern. Es können aber auch zugelassen werden.


Die Wahlperiode des jetzigen Inklusionsrates begann am 01. November 2021 und endet am 31. Oktober 2026.


Aufgabe des Gremiums ist ein Engagement für die Belange der Menschen mit Behinderungen gegenüber der Stadt und anderen Institutionen. Der Inklusionsrat versteht sich als legitimierte, politisch und konfessionell unabhängige Vertretung für alle in der Stadt Rinteln lebenden Menschen mit Behinderungen. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und nehmen als beratende Mitglieder an verschiedenen Ratsausschüssen teil.


In der konstituierenden Sitzung am 16.02.2022 wurde Günter Babatz zum Vorsitzenden des Inklusionsrates gewählt. Stellvertretender Vorsitzender wurde Patrick Hoffmann.


Neuer Schriftführer ist Tino Krauter. Er wird von Bernhard Wünsche vertreten.


Als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse werden entsandt:

 

Ausschuss für Umwelt, Bau- und Stadtentwicklung

Ausschuss für Soziales, Jugend, Gleichstellung und Integration

Ausschuss für Schule, Sport und Kultur


 

Im Kreisbehindertenrat werden zukünftig Günter Babatz und Bernhard Wünsche mitarbeiten ihre Stellvertretung werden Patrick Hoffmann und Oliver Werner übernehmen.


In den Niedersächsischen Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen (NIR) wird Günter Babatz entsandt, seine Vertretung übernimmt Britta Steuer.
 

Neben den sieben Mitgliedern steht Friedrich-Wilhelm Müller-Griepshop als Ersatzmitglied bereit.